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Anspannungsgrundsatz und Mehrarbeit, Schichtarbeit, Zusatzbeschäftigung

Unzumutbar sind die Arbeitskraft überfordernde Tätigkeiten wie etwa eine berufliche Überlastung durch Mehrarbeit oder Zusatzbeschäftigungen. Eine Anspannung auf Schichtarbeit ist deshalb an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft, könnte doch sonst etwa jeder Hilfsarbeiter auf das Einkommen eines Schichtarbeiters angespannt werden (EF-Slg 145.598).