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Anspannungsgrundsatz und Anspannungskriterien

Maßgebend für die Unterhaltsbemessung nach Anspannungskriterien sind die nach den konkreten Umständen  (konkrete Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen nach seinen individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten bei gegebener Arbeitsmarktlage) im zumutbaren Rahmen vorhandene reale Erwerbsmöglichkeit, wobei überdurchschnittliche Fähigkeiten oder überdurchschnittliche praktische Erfahrung sind ebesno zu berücksichtigen wie allenfalls eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten eines Ausländers in Österreich oder schlechte Jobchancen aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit, Verschuldung oder Alter; individuelle Erwerbsfähigkeit wie Zumutbarkeit der Erwerbstätigkeit nach den konkreen Umständen, insbesodnere Alter, körperlicher und geistiger Verfassung, Ausbildung, Talenten, familiärer Belastung und in gewissen Grenzen nauch nach sozialem Umfeld zu beurteilen.