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Anspannungsgrundsatz

Aktuelle Rechtsprechung:

Die neuere Rechtsprechung bejaht die Möglichkeit der Anspannung über den Durchschnittsbedarf.

Ältere Rechtsprechung:

Die ältere Rechtsprechung verneint ganz allgemein die Möglichkeit zur (weiteren) Anspannung, wenn das Kind den Durchschnittsbedarf erhält.