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Abfindung nach deutschem Recht für Verlust des Arbeitsplatzes

Die Einbeziehung von höheren Einmalbezügen des Unterhaltsverpflichteten, hier einer Abfindung als pauschale Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, die nur bedingt mit einer Abfertigung nach österreichischem Recht vergleichbar ist, in die Bemessungsgrundlage hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Verdient der Vater aufgrund des Arbeitsplatzwechsels sogar mehr, ist es angemessen die Abfertigung auf mehrere Jahre aufzuteilen und nicht nur auf ein Jahr.