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Anspannungsgrundsatz und Covid-Pandemie

Die allgemeinen Grundsätze der Anspannungstheorie gelten grundsätzlich auch für Leistungszeiträume ab Eintritt der Covid-19-pandemie und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die mehreren Lockdowns, die gravierende wirtschaftliche Unsicherheit und insbesondere die erhöhte Arbeitslosigkeit.

Die Corona-Krise stellt für  sich allein aber keinen Freibrief für den Unterhaltspflichtigen dar.