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Anspannung auf öffentliche Leistungen

Grundsätzlich ist ein Unterhaltspflichtiger auf alle (öffentliche) Leistungen anspannbar ist, die er erhalten würde, wenn er die entsprechenden Anträge stellen würde.

Ha der Unterhaltspflichtige es unterlassen um den Familienzuschlag zum Karenzgeld anzusuchen, ist von dessen fiktivem Bezug auszugehen.


Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020