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Anspannungsgrundsatz und Änderungskündigung

Anspannungsrechtlich muss der unterhaltspflichtige Elternteil auch uU eine Änderungskündigung akzeptieren, auch wenn er arbeitsrechtlich dazu nicht verpflichtet ist. Dies muss er vor allem dann akzeptieren, wenn der Einkommensverlust und der Unterschied im Tätigkeitsbereich relativ gering ist, aber mit einem gewissen Statusverlust verbunden ist, zumal das Arbeitslosengeld nur 50% des bisherigen Einkommens beträgt.