Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Anspannungsgrundsatz und offenes Obsorgeverfahren

Sind die Kinder einem Elternteil vorläufig überwiegend in Pflege und Erziehung zugeteilt worden, hindert auch der offene endgültige Ausgang des Obsorgeverfahrens nicht die Anwendung des Anspannungsgrundsatzes gegen des anderen Elternteil.