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Näherer Arbeitsplatz und Anspannungsgrundsatz

Verringert sich die Entfernung zum Arbeitsplatz von 100 km auf 40 km, darf der unterhaltspflichtige Ellternteil auch die geringere Entlohnung in Kauf nehmen.

Eine Verminderung des Einkommens von rund 15% ist zu akzeptieren, wenn dafür eine Abwesenheit unter der Arbeitswoche von der Familie mit drei ehelichen Kindern vermieden wird.