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Anspannung auf Kapitalauszahlung und Abfertigung neu

Grundsätzlich sind bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage nur tatsächlich zugeflossene Abfertigungen zu berücksichtigen. Aus dem Anspannungsgrundsatz ist der Unterhaltsschuldner dann verpflichtet, die Auszahlung einer Abfertigung als Kapitalbetrag zu verlangen, wenn die Interessen des Unterhaltsberechtigten deutlich überwiegen. Dies ist nur dann der Fall, wenn es darum ginge, der Familie eine finanzielle Notlage zu ersparen.
Voraussichtlich nur vorübergehende Arbeitslosigkeit und Unterschreitung des Regelbedarfs von weniger als 25% – Anspannung verneint.