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In der Regel keine Anspannung auf Überstunden

In Österreich wird eine Anspannung auf (bisher) geleistete Überstunden nur dann stattfinden, wenn festgestellt wird, dass der Unterhaltspflichtige diese nicht mehr leistet, ausschließlich in der Absicht weniger Unterhalt zu zahlen.


Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020