Skip to main content Skip to page footer

Anspannung bei unbekanntem Aufenthalt

Der Anspannungsgrundsatz ist gegenüber einem Unterhaltspflichtigen mit unbekanntem Aufenthalt nicht anwendbar, wenn eine Erstbemessung vorzunehmen ist oder seine Lebens-, Einkommens- und  Vermögensverhältnisse unbekannt sind.

anders:

Anspannungstheorie auch bei unbekanntem Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen anwendbar.

Anmerkung: Judikatur ist uneinheitlich.