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Anspannung bei unbekanntem Aufenthalt

Der Anspannungsgrundsatz ist gegenüber einem Unterhaltspflichtigen mit unbekanntem Aufenthalt nicht anwendbar, wenn eine Erstbemessung vorzunehmen ist oder seine Lebens-, Einkommens- und  Vermögensverhältnisse unbekannt sind.

anders:

Anspannungstheorie auch bei unbekanntem Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen anwendbar.

Anmerkung: Judikatur ist uneinheitlich.