Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Anspannungsgrundsatz und Kapitalerträge

Eine Verweisung auf ein fiktiv erzielbares Einkommen aus Kapitalerträgen - und damit auch aus Vermietung und Verpachtung - ist durchaus zulässig, sofern der unterhaltsfordernde Ehegatte solche Einkünfte vertretbarer Weise hätte erzielen können.