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Anspannungsgrundsatz und Frist für die Arbeitsplatzsuche

Die Frist für die Arbeitsplatzsuche, also das Auffinden eines neuen Arbeitsplatzes soll im Allgemeinen 3 bis 6 Monate nicht unterschreiten.

Arbeitsplatzverlust und Wiedereingliederung:

Dem UhPfl ist auch bei selbstverschuldetem Arbeitsplatzverlust eine Mindestzeit zur Wiedereingliederung an einem Arbeitsplatz zuzubilligen; diese Frist darf drei Monate nicht unterschreiten.