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Anspannungsgrundsatz und Suspendierung

Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch deine Einkommensminderung infolge Suspendierung des Unterhaltspflichtigen. Wenngleich der Antragsteller die Gründe für seine Suspendierung als Beamter des BMI nicht offenlegte, so wurde weder behauptet noch enthält die Aktenlage Anhaltspunkt dafür, dass er seine Suspendierung in Schädigungsabsicht gegenüber der Antragsgegnerin herbeigeführt hätte. Der OGH sprach bereits aus, dass die Suspendierung eines Beamten für sich allein keine Anspannung auf das frühe Einkommen rechtfertigt, der Unterhaltspflichtige jedoch anzuspannen ist, wenn er es trotz ihm offenstehender Möglichkeit unterlassen hat, ein Zusatzeinkommen zu erzielen. Maßgebend ist der, wie er sich nach seiner Suspendierung verhalten hat und insbesondere ob er sich hätte bemühen können, die Einkommensminderung durch neue Einkünfte wettzumachen.