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Anspannungsgrundsatz und Pflege von Angehörigen

Auch wenn ein Grund, der einer Anspannung entgegensteht, in der notwendigen Pflege von Angehörigen liegen kann, ist dabei eine Interessensabwägung vorzunehmen, für welche die Pflegealternativen, die Auswirkungen auf den Unterhaltsberechtigten und die Rangfolge der Versorgungsansprüche zwischen den Beteiligten eine Rolle spielen. Nach Ansicht des OGH kann es im Einzelfall zwar gerechtfertigt sein, wenn ein gegenüber einem Kind Unterhaltspflichtigen seine Arbeitsbelastung reduziert und einen Einkommensverlust in Kauf nimmt, um seinen im germeinsamen Haushalt lebenden Elternteil pflegen zu können, obwohl Beistands- und Unterhaltspflichten gegenübe den Eltern den gegenüber Kindern bestehenden Pflichten im Rang nachgehen. Die zu Lasten der Unterhaltsberechtigten gehende Einkommensreduktion muss sich jedoch auf das unumgänglich Notwendige und einen relativ kurzen Zeitraum (zB bis zur Organisation einer Fremdbetreuungoder eines Hilfdienstes) beschränken.