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Anspannungsgrundsatz und Verschulden des Kindes

Voraussetzung einer fiktiven Selbsterhaltungsfähigkeit nach Abschluss der Berufsausbildung ist aber, dass das Kind am Scheitern einer angemessenen Berufsausübung ein Verschulden trifft; zur Beurteilung des Verschuldens an einem solchen Scheitern bedarf es der Erhebung der hierzu führenden Gründe.