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Anspannungsgrundsatz und Vermietung

Lässt das Kind eine ihm gehörende und von ihm nicht selbst bewohnte Wohnung unvermietet, so rechtfertigt dies die Annahme fiktiver Mieteinnahmen des Kindes, wenn die Vermietung dem Kind objektiv leicht möglich und subjektiv zumutbar ist.

Der Wohnbedarf eines Angehörigen kann unter Umständen zur Unzumutbarkeit der Vermietung führen.