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Anspannungsgrundsatz und weitere Berufsausbildung

Wurde die zweite Ausbildung des Revisionsrekurswerbers während der Ehe mit dem Willen seiner damaligen Gattin (der Kindesmuuter) aufgenommen, so kann jedenfalls dann, wenn das Studium zielstrebig geführt wird und sich die Einkommensverhältnisse der nunmehr geschiedenen Mutter nicht zu ihrem Nachteil geändert haben, auch von einem pflichtbewußten rechtsgetreuen Familienvater nicht verlangt werden, daß er knapp vor der Fertigstellung seiner Dissertation das Studium abbricht, zumal völlig offen wäre, daß er entgegen der durch den Akteninhalt nicht gedeckten Ansicht des Rekursgerichtes eine seiner nunmehrigen Ausbildung entsprechende Beschäftigung überhaupt fände.

Fiktives Einkommen ist der Unterhaltsbemessung etwa dann zugrundezulegen, wenn, ohne daß ein Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen erforderlich wäre, der bisher berufstätige Unterhaltspflichtige seine Beschäftigung aufgibt, um eine andere Berufsausbildung, die Jahre währt, anzustreben. Er kann sich nicht darauf berufen, daß durch die höherwertige Ausbildung in Zukunft eine höhere Unterhaltsleistung zu erwarten wäre .

Ausbildung zur medizinisch-technischen Fachkraft (2,5 Jahre Dauer) statt Tischler - Anspannung.