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Jahresausgleich

Ein Jahresausgleichsbetrag (Steuergutschrift) ist die in UBGR einzubeziehen.

Anmerkung: Mit Sicherheit gilt das nicht für die Unterhaltsabsetzbeträge seit der Anrechnung der FBH auf den Unterhaltsanspruch und zusätzlich für den Familinebonus Plus ab 01.01.2019. Weiters muss man aufpassen bei Aufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden, aber unterhaltsrechtlich nicht anerkannt werden.