Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Anspannungsgrundsatz und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen

Der Vater hat gar nicht konkret behauptet, dass er seinen Vater zur Zahlung der vertraglich geschuldeten Beträge für die Jahre 2020 und 2021 schriftlich aufgefordert hätte. Selbst wenn seine Parteienaussage, wonach der Nichterhalt der Zahlungen auf „Zerwürfnisse“ mit seinem Vater zurückzuführen sei, so zu verstehen sein sollte, dass der väterliche Großvater die Zahlung trotz schriftlicher Aufforderung verweigert habe, hat es der Vater jedenfalls verabsäumt, die ihm gegen seinen Vater zustehende Forderung gerichtlich geltend zu machen. Dies wäre aber von einem pflichtgetreuen Familienvater zu erwarten, der selbst ein sehr geringes (bzw derzeit gar kein) Arbeitseinkommen bezieht, weshalb er auf den Erhalt der vertraglich zugesagten Zahlungen angewiesen ist. Irgendwelche konkreten Gründe, warum ihm die Beschreitung des Prozesswegs unzumutbar wäre, hat der Vater nicht einmal behauptet.