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Abfertigung - Aufteilung nach Wahl des Unterhaltsberechtigten?

Aufteilung nach Wahl des Unterhaltsberechtigten.

Da der Unterhaltspflichtige den Zeitraum für den Verbrauch der Zuwendung frei wählen kann, muss auch dem Unterhaltsberechtigten die Möglichkeit eingeräumt werden, über seinen Anteil zu verfügen und die Aufteilung auf einen kürzeren Zeitraum zu begehren.