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Anspannungsgrundsatz und Sozialhilfebezug

Der Bezug von Sozialhilfe indiziert im Allgemeinen, dass der UhPfl nicht in der Lage ist, einen Arbeitsplatz zu finden; dies muss jedoch nicht so sein; es ist durchaus möglich, dass auch bei rechtsmäßigem Bezug der Sozialhilfe die Voraussetzungen für die Anspannung bestehen bleiben; die realen Erwerbschancen einen UhPfl sind immer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls auszuloten.