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Überstunden und Gutschrift auf Zeitkonto nach Gehaltsgesetz

Die Einkommensreduktion, die darauf zurückzuführen ist, dass Dauermehrdienstleistungen (BS Unterrichts MLE), mit einer Vergütung gemäß § 61 Abs 2 GehG 1956 abzugelten sind, über Antrag des Unterhaltspflichtigen einem Zeitkonto gutgeschrieben werden und nicht aktuell ausbezahlt werden, berechtigt nicht zur Unterhaltsreduktion (Anspannung auf bisheriges Einkommen).