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Überalimentierung durch Vergleich - pflegschaftsgerichtliche Genehmigung

Anmerkung: Ab 01.02.2013 ist eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung für gerichtliche Vergleiche nicht mehr erforderlich.

Eine Überalimentierung durch einen Vergleich der Eltern ist pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen, weil die "Schädlichkeit" der Überalimentierung nur in der Verwendung, nicht aber schon in der übermäßigen Alimentierung liegen kann.

Dieser Gedanke lässt sich jedoch nicht ohne weiteres auf eine strittige Unterhatlsfestsetzung übetragen, zumal die Anerkennung der Vermögensbildung als eine relevante Komponente des Unterhaltsbedarfs häufig eine gerichtliche Kontrolle der Verwendung der Unterhaltsdzahlungen erforderlich machen würde.

zB das 4,5 fache des Regelbedarfes.