Selbständige - Unterhaltsbemessungsgrundlage
Grundsätzlich wird das gesamte wirtschaftliche Einkommen des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres herangezogen, wobei es jedoch eine Fülle von speziellen „Korrekturfaktoren“ gibt, die jedoch teilweise auch schon absurden Charakter annehmen (Frage der Abschreibung für Abnutzung - Afa). Teilweise verlangen die Richter des OGH auch, der Bemessung für künftigen Unterhalt den Durchschnitt des wirtschaftlichen Einkommens der letzten drei Jahre heranzuziehen. Diese Judikatur wird aber nicht immer durchgehalten.
Praxistipp: Für den Unterhaltspflichtigen ist insbesondere von Bedeutung, dass sehr oft ein Gutachten über das wirtschaftliche Einkommen eingeholt wird. Dieses Gutachten kann auch ohne Antrag („von Amts wegen“) eingeholt werden. Die Bestimmung des § 2 GEG wird von einigen wenigen Gerichten (vor allem LG Salzburg) oft im Sinne, dass der Vater und das Kind zur ungeteilten Hand zahlungspflichtig sind, ausgelegt. Das Kind erhält aber sehr oft Verfahrenshilfe, so dass es sehr leicht passieren kann, dass die Kosten für das Gutachten dem Zahlungspflichtigen alleine „hängen bleiben“.
Alleine aufgrund dieser Tatsache ist es gut zu überlegen überhaupt lange Verfahren zu veranstalten mit Kosten für alle oder aber einen Kompromiss zu, bei welchem allen Beteiligten mehr Geld bleibt.
Der Steuerbescheid ist daher in der Regel nur ein erster Hinweis auf die Bemessungsgrundlage.
Erfolgt die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (hier: niedergelassener Arzt), ist als Unterhaltsbemessungsgrundlage das Durchschnittseinkommen der drei letzten, der Beschlussfassung vorangegangenen Wirtschaftsjahre heranzuziehen.
Eine Bemessung aufgrund des Einkommens von sieben Monaten des letzten Jahre ist unzulässig.
Unterhalt für konkrete vergangene Zeitabschnitte:
Muss jedoch für konkrete vergangene Zeitabschnitte geprüft werden, ob das Einkommen des Unterhaltspflichtigen einer Unterhaltsverpflichtung entsprochen hat, dann ist die tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners genau für diese Unterhaltsperioden zu ermitteln.
Diese Grundsätze gelten im allgemeinen auch im Sicherungsverfahren.
Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre ist ganz allgemein bei selbständig Erwerbstätigen maßgeblich, sofern nicht gesicherte aktuelle Daten zur Verfügung stehen.
Dies bedeutet aber nicht, daß dieser Grundsatz nur dann gelten soll, wenn nicht aktuellere Daten zur Verfügung stehen, sondern nur, dass nicht nur (allein) auf Grundlage des bisher vorliegenden Ergebnisses die Unterhaltsbemessung vorgenommen werden soll.
- Überalimentierung durch Vergleich - pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
- Überalimentation durch Naturalleistungen nicht verrechenbar
- Überalimentierung einzelner Unterhaltsberechtigter
- Überalimentierung frühere und laufender Unter
- Überbezug an Ausgleichszulage und UBGR
- Überlegungs- und Korrekturfrist bei Ausbildung und Studium
- Übersiedlungskosten, existenznotwendige
- Überstunden und Anspannungsgrundsatz
- Überstunden und Gutschrift auf Zeitkonto nach Gehaltsgesetz
- Überstunden und Zeitausgleich
- Überstunden und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Übertragung der Zuständigkeit des Gerichtes
- Überwachung der Vermögensverwaltung
- Überwachung der Verwendung des Unterhaltes
- Überweisungsgebühren
- Überzahlungen an Unterhalt - Rückforderung / Verfahren:
- Überzahlung aus anderen Unterhaltsperioden - keine Gegenverrechnung
- UBGR
- Umsatzbeteiligung
- Umstände geänderte, andere Rechtsordnung
- Umstände geänderte, Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft
- Umstände, fehlende geänderte, Neubemessung trotz
- Umstände, geänderte - ausreichende Auswirkung
- Umstände, geänderte - Überschreiten einer Altersgrenze
- Umstandsänderung, kein automatisches Außerkrafttreten des Titels
- Umstände geänderte, Ausgangsbasis
- Umstände, geänderte - bisher unberücksichtigte Umstände
- Umstände, geänderte - Behauptungs- und Beweislast
- Umstände geänderte - Einkommensänderung
- Umstände geänderte - enttäuschte Einkommenserwartungen
- Umstände geänderte - Einzelfallentscheidung
- Umstände geänderte - Erwerbsunfähigkeit Krankheitsbedingte Wegfall
- Umstände geänderte und Kursänderung ausländischer Währung
- Umstände geänderte und altersbedingte Befürnissteigerung
- Umstände geänderte - Rechtsprechungsänderung
- Umstände geänderte - neue gesetzliche Regelungen
- Umstände geänderte - neue Sachverhaltsgrundlage
- Umstände geänderte - Schuleintritt und Schulwechsel
- Umstände geänderte - Sorgepflicht - Hinzutreten oder Wegfall
- Umstände geänderte - neue Tatsachen
- Umstände geänderte - Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt
- Umstände geänderte - unerwartet lange Arbeitslosigkeit
- Umstände geänderte und Unterhaltsbemessung
- Umstände geänderte, Wegfall der Anspannungsvoraussetzungen
- Umstände geänderte, wesentlich
- Umstände geänderte und Zeitablauf
- Umstände geänderte, Wirksamkeit ab
- Umstandsklausel - Ausgangsbasis
- Umstandsklausel - Erläuterung
- Umstandsklausel und Unterhaltsvereinbarungen
- Umstandsklausel - Verzicht auf bei Unterhaltsvereinbarungen
- Umstandsklausel, Verzicht auf - grundsätzlich nicht sittenwidrig
- Umzug ins Ausland
- Unbekannte Umstände bei der Vorentscheidung und Neubemessung
- Unbestimmten und bestimmten Unterhaltsantrag kombinieren
- Unbestimmter Unterhaltsantrag (§ 9 AußStrG)
- Unbestimmter Unterhaltsantrag und JWT
- Unbestimmter Unterhaltsantr - Zurückweisung neuer Antrag
- Unbestimmter Unterhaltsherabsetzungsantrag
- Unfallrente
- Unfallversicherung
- Unfallversicherung als Naturalunterhalt
- Ungewidmete Unterhaltszahlungen für mehrere Unterhaltsber
- UNIDO - keine Auskunftspflicht
- Unmittelbarkeitsgrundsatz in Unterhaltsverfahren
- Unpfändbarkeit und UBGR
- unrichtige Angaben über Einkommen, nachträgliche Unterhaltserhöhung
- Unterbrechung des Verfahrens
- Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung aufgrund einer strafgerichtlichen Weisung
- Unterhalt - einheitlicher Anspruch
- Unterhalt - einstweiliger, Index
- Unterhalt steht monatlich voll zu, keine Durchschnittsrechnung
- Unterhalt umfasst
- Unterhalt vorläufiger
- Unterhaltsabfindung für konkurrierende Unterhaltspflicht, Berücksichtigung
- Unterhaltsabsetzbetrag und Unterhaltsbemessung
- Unterhaltsänderung - keine bei unmaßgeblicher Veränderung
- Unterhaltsanspruch, Beginn
- Unterhaltsanspruch eigener, als Teil der Bemessungsgrundlage
- Unterhaltsanspruch des Kindes ist vermögensrechtlicher Natur
- Unterhaltsbedarf, Gesamtunterhaltsbedarf des vollährigen Kindes
- Unterhaltsbefreiungsantrag umfasst Unterhaltsherabsetzungsantrag
- Unterhaltsbemessung nur mit Regelbedarf gesetzwidrig
- Unterhaltsbemessung und Einbringlichkeit
- Unterhaltsbemessungsgrundlage - Selbständige
- Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Unterhaltsbemessungsgrundlage, Beobachtungszeitraum
- Unterhaltsbemessungsgrundlage, mathematische Herleitung nicht unbedingt notwendig
- Unterhaltsbemessungsgrundlage und steuerpflichtiges Einkommen
- Unterhaltsempfänge, eigene
- Unterhaltserhöhung - Beschlussfassung
- Unterhaltserhöhung nach einvernehmlicher Beschlussfassung über Unterhaltsfestsetzung
- Unterhaltsexekution vollzogene - kein Oppositionsbegehren
- Unterhaltsexistenzminimum, aktuelles
- Unterhaltsfestsetzung durch Jugendamt ?
- Unterhaltsflucht - Anspannung auf bisheriges Einkommen
- Unterhaltsgewährung, entwürdigende
- Unterhaltsherabsetzung, Behauptungs- und Beweislast
- Unterhaltsherabsetzung, kein neuer Leistungsbefehl
- Unterhaltsherabsetzung mit Oppositionsverfahren
- Unterhaltsherabsetzung - Rechtskraftsperre
- Unterhaltsherabsetzung - rückwirkende
- Unterhaltsherabsetzung - Vorgangsweise
- Unterhaltsherabsetzung - Wirksamkeit ab
- Unterhaltsherabsetzungsantrag - unbestimmter
- Unterhaltsleistungen, gemischte
- Unterhaltspflichtiger hat keinen Anspruch auf Schaffung eines Titels
- Unterhaltspflichtverletzung als Strafdelikt
- Unterhaltsreduktion durch (überdurchschnittliches) Besuchsrecht
- Unterhaltsregress durch Scheinvater und Abstammung
- Unterhaltsrückforderung - Rechtsweg
- Unterhaltsrückforderung - Verjährungsfrist
- Unterhaltsrückstand im Beschluss
- Unterhaltsrückstände
- Unterhaltsrückstände und Insolvenzverfahren
- Unterhaltsschutzgesetz, Ansprüche nach dem
- Unterhaltsstatut
- Unterhaltsstopp
- Unterhaltstitel, verschiedene
- Unterhaltsvereinbarungen, außergerichtliche
- Unterhaltsvereinbarungen betreffend mj. Kinder
- Unterhaltsvergleich vor dem JWT
- Unterhaltsverletzung als Voraussetzung für gerichtliche Festsetzung
- Unterhaltsverletzung bei Naturalunterhaltsverpflichtung
- Unterhaltsverzicht und Ausgleichszulage
- Unterhaltsverzicht volljähriger Kinder
- Unterhaltsvorauszahlungen
- Unterhaltsvorschuss (Gesetz)
- Unterhaltsvorschüsse
- Unterhaltszahlungen
- Unterhaltszahlungen, einstweilige
- Unterlassung der Äußerung nach § 17 AußStrG
- Unternehmer, erfolgloser und Anspannung
- Unternehmensgründung des Unterhaltsberechtigten
- Unternehmensgründung des Unterhaltspflichtigen
- Unterstützung außerordentliche, nach Schülerbeihilfengesetz
- Unterstützung, freiwillige durch Verwandte
- Untersuchungsgrundsatz, Amtswegigkeit des Verfahrens
- Untersuchungsgrundsatz und Beweislast
- Untersuchungsgrundsatz, grundsätzlich im Außerstreitverfahren
- unzureichendes Einkommen - anteilige Kürzung
- Urkunden - keine Vorlage - Sanktionen
- Urlaubsabfindung
- Urlaubsentschädigung
- Urlaubsgeld und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Urlaubsgeld - korrekte Berücksichtigung
- Urlaubskosten
- Urlaubskosten als Naturalunterhalt
- Urlaubsvertretungsgeld des Hausbesorgers
- Urlaubszuschüsse