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Unterhaltserhöhung - Beschlussfassung

Wird ein bestehender Unterhaltstitel erhöht, wird der alte Titel nicht durch den neuen ersetzt, sondern ist nur der Erhöhungsbetrag gegenüber dem alten Beschluss beschlussmäßig zuzusprechen.

Anmerkung: Praktisch ist das nicht, weil man im Fall der Exekutionsführung zwei oder mehr Titel exekutieren muss.