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Urlaubskosten als Naturalunterhalt

Urlaube haben Unterhaltscharakter, wenn nicht behauptet wird, dass dadurch eine Überalimentierung des Kindes eingetreten ist.

Anmerkung: Dieser Rechtssatz gilt für Unterhalt bei Haushaltsgemeinschaft, da hier nur Naturalunterhalt geschuldet wird. Der Rechtssatz gitl nicht für Urlaube, die nach Trennung der Haushaltsgemeinschaft der kontaktberechtigte Elternteil selbst mit dem Kind verbringt.