Unterhaltsstatut
Das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes ist dafür maßgebend, ob und in welchem Ausmaß und von wem das Kind Unterhalt verlangen kann.
Ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes in Österreich, so sind gemäß Art 1 Abs 1 des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl 1961/293) nicht nur der Unterhaltsanspruch des Kindes als solcher, sondern auch die Unterhaltshöhe ausschließlich nach materiellem österreichischen Recht zu beurteilen, da sich die Unterhaltsbedürfnisse nach den Lebenshaltungskosten des Kindes richten, die am besten vom Recht des Ortes, wo das Kind lebt, berücksichtigt werden. Dadurch wird freilich nicht ausgeschlossen, unter Umständen die Lebenshaltungskosten des Vaters, die sich ja nach dem Lohnniveau, den Preisverhältnissen und den gesetzlichen Steuerbestimmungen etc seines Staates richten, nach dessen gewöhnlichen Aufenthaltsort zu berücksichtigen.
Das berufene Sachrecht beherrscht den Unterhaltsanspruch nur grundsätzlich in jeder Hinsicht. Dadurch wird freilich nicht ausgeschlossen, unter Umständen die Lebenshaltungskosten des Vaters, die sich ja nach dem Lohnniveau, den Preisverhältnissen und den gesetzlichen Steuerbestimmungen etc seines Staates richten, nach dessen gewöhnlichen Aufenthaltsort zu berücksichtigen. Die nach brasilianischem Recht bestehende konkurrierende Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber seiner Lebensgefährtin hat daher (mindernden) Einfluss auf seiner Leistungsfähigkeit und damit auf seine Unterhaltspflicht gegenüber der Tochter. In welchem Ausmaß dies der Fall ist, bestimmt sich nach österreichischem Recht.
Das berufene Sachrecht beherrscht den Unterhaltsanspruch in jeder Hinsicht; es bestimmt den Unterhaltsschuldner (außer er ist Seitenverwandter: Art 5 Abs 1 des Abkommens), Umfang und sämtliche Voraussetzungen des Anspruches. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 des Gesetzes BGBl 1961/295 ist daher auch die Behandlung des konkurrierenden Unterhaltsanspruches der türkischen Mutter der Unterhaltspflichtigen als Bemessungsfrage nach österreichischem Recht zu beurteilen, so daß auch unberücksichtigt bleiben muß, daß der Unterhaltsanspruch der Mutter der Kindesmutter gegen diese nach türkischem Recht dem Kindesunterhalt im Rang nicht nachgeht.
- Überalimentierung durch Vergleich - pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
- Überalimentation durch Naturalleistungen nicht verrechenbar
- Überalimentierung einzelner Unterhaltsberechtigter
- Überalimentierung frühere und laufender Unter
- Überbezug an Ausgleichszulage und UBGR
- Überlegungs- und Korrekturfrist bei Ausbildung und Studium
- Übersiedlungskosten, existenznotwendige
- Überstunden und Anspannungsgrundsatz
- Überstunden und Gutschrift auf Zeitkonto nach Gehaltsgesetz
- Überstunden und Zeitausgleich
- Überstunden und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Übertragung der Zuständigkeit des Gerichtes
- Überwachung der Vermögensverwaltung
- Überwachung der Verwendung des Unterhaltes
- Überweisungsgebühren
- Überzahlungen an Unterhalt - Rückforderung / Verfahren:
- Überzahlung aus anderen Unterhaltsperioden - keine Gegenverrechnung
- UBGR
- Umsatzbeteiligung
- Umstände geänderte, andere Rechtsordnung
- Umstände geänderte, Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft
- Umstände, fehlende geänderte, Neubemessung trotz
- Umstände, geänderte - ausreichende Auswirkung
- Umstände, geänderte - Überschreiten einer Altersgrenze
- Umstandsänderung, kein automatisches Außerkrafttreten des Titels
- Umstände geänderte, Ausgangsbasis
- Umstände, geänderte - bisher unberücksichtigte Umstände
- Umstände, geänderte - Behauptungs- und Beweislast
- Umstände geänderte - Einkommensänderung
- Umstände geänderte - enttäuschte Einkommenserwartungen
- Umstände geänderte - Einzelfallentscheidung
- Umstände geänderte - Erwerbsunfähigkeit Krankheitsbedingte Wegfall
- Umstände geänderte und Kursänderung ausländischer Währung
- Umstände geänderte und altersbedingte Befürnissteigerung
- Umstände geänderte - Rechtsprechungsänderung
- Umstände geänderte - neue gesetzliche Regelungen
- Umstände geänderte - neue Sachverhaltsgrundlage
- Umstände geänderte - Schuleintritt und Schulwechsel
- Umstände geänderte - Sorgepflicht - Hinzutreten oder Wegfall
- Umstände geänderte - neue Tatsachen
- Umstände geänderte - Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt
- Umstände geänderte - unerwartet lange Arbeitslosigkeit
- Umstände geänderte und Unterhaltsbemessung
- Umstände geänderte, Wegfall der Anspannungsvoraussetzungen
- Umstände geänderte, wesentlich
- Umstände geänderte und Zeitablauf
- Umstände geänderte, Wirksamkeit ab
- Umstandsklausel - Ausgangsbasis
- Umstandsklausel - Erläuterung
- Umstandsklausel und Unterhaltsvereinbarungen
- Umstandsklausel - Verzicht auf bei Unterhaltsvereinbarungen
- Umstandsklausel, Verzicht auf - grundsätzlich nicht sittenwidrig
- Umzug ins Ausland
- Unbekannte Umstände bei der Vorentscheidung und Neubemessung
- Unbestimmten und bestimmten Unterhaltsantrag kombinieren
- Unbestimmter Unterhaltsantrag (§ 9 AußStrG)
- Unbestimmter Unterhaltsantrag und JWT
- Unbestimmter Unterhaltsantr - Zurückweisung neuer Antrag
- Unbestimmter Unterhaltsherabsetzungsantrag
- Unfallrente
- Unfallversicherung
- Unfallversicherung als Naturalunterhalt
- Ungewidmete Unterhaltszahlungen für mehrere Unterhaltsber
- UNIDO - keine Auskunftspflicht
- Unmittelbarkeitsgrundsatz in Unterhaltsverfahren
- Unpfändbarkeit und UBGR
- unrichtige Angaben über Einkommen, nachträgliche Unterhaltserhöhung
- Unterbrechung des Verfahrens
- Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung aufgrund einer strafgerichtlichen Weisung
- Unterhalt - einheitlicher Anspruch
- Unterhalt - einstweiliger, Index
- Unterhalt steht monatlich voll zu, keine Durchschnittsrechnung
- Unterhalt umfasst
- Unterhalt vorläufiger
- Unterhaltsabfindung für konkurrierende Unterhaltspflicht, Berücksichtigung
- Unterhaltsabsetzbetrag und Unterhaltsbemessung
- Unterhaltsänderung - keine bei unmaßgeblicher Veränderung
- Unterhaltsanspruch, Beginn
- Unterhaltsanspruch eigener, als Teil der Bemessungsgrundlage
- Unterhaltsanspruch des Kindes ist vermögensrechtlicher Natur
- Unterhaltsbedarf, Gesamtunterhaltsbedarf des vollährigen Kindes
- Unterhaltsbefreiungsantrag umfasst Unterhaltsherabsetzungsantrag
- Unterhaltsbemessung nur mit Regelbedarf gesetzwidrig
- Unterhaltsbemessung und Einbringlichkeit
- Unterhaltsbemessungsgrundlage - Selbständige
- Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Unterhaltsbemessungsgrundlage, Beobachtungszeitraum
- Unterhaltsbemessungsgrundlage, mathematische Herleitung nicht unbedingt notwendig
- Unterhaltsbemessungsgrundlage und steuerpflichtiges Einkommen
- Unterhaltsempfänge, eigene
- Unterhaltserhöhung - Beschlussfassung
- Unterhaltserhöhung nach einvernehmlicher Beschlussfassung über Unterhaltsfestsetzung
- Unterhaltsexekution vollzogene - kein Oppositionsbegehren
- Unterhaltsexistenzminimum, aktuelles
- Unterhaltsfestsetzung durch Jugendamt ?
- Unterhaltsflucht - Anspannung auf bisheriges Einkommen
- Unterhaltsgewährung, entwürdigende
- Unterhaltsherabsetzung, Behauptungs- und Beweislast
- Unterhaltsherabsetzung, kein neuer Leistungsbefehl
- Unterhaltsherabsetzung mit Oppositionsverfahren
- Unterhaltsherabsetzung - Rechtskraftsperre
- Unterhaltsherabsetzung - rückwirkende
- Unterhaltsherabsetzung - Vorgangsweise
- Unterhaltsherabsetzung - Wirksamkeit ab
- Unterhaltsherabsetzungsantrag - unbestimmter
- Unterhaltsleistungen, gemischte
- Unterhaltspflichtiger hat keinen Anspruch auf Schaffung eines Titels
- Unterhaltspflichtverletzung als Strafdelikt
- Unterhaltsreduktion durch (überdurchschnittliches) Besuchsrecht
- Unterhaltsregress durch Scheinvater und Abstammung
- Unterhaltsrückforderung - Rechtsweg
- Unterhaltsrückforderung - Verjährungsfrist
- Unterhaltsrückstand im Beschluss
- Unterhaltsrückstände
- Unterhaltsrückstände und Insolvenzverfahren
- Unterhaltsschutzgesetz, Ansprüche nach dem
- Unterhaltsstatut
- Unterhaltsstopp
- Unterhaltstitel, verschiedene
- Unterhaltsvereinbarungen, außergerichtliche
- Unterhaltsvereinbarungen betreffend mj. Kinder
- Unterhaltsvergleich vor dem JWT
- Unterhaltsverletzung als Voraussetzung für gerichtliche Festsetzung
- Unterhaltsverletzung bei Naturalunterhaltsverpflichtung
- Unterhaltsverzicht und Ausgleichszulage
- Unterhaltsverzicht volljähriger Kinder
- Unterhaltsvorauszahlungen
- Unterhaltsvorschuss (Gesetz)
- Unterhaltsvorschüsse
- Unterhaltszahlungen
- Unterhaltszahlungen, einstweilige
- Unterlassung der Äußerung nach § 17 AußStrG
- Unternehmer, erfolgloser und Anspannung
- Unternehmensgründung des Unterhaltsberechtigten
- Unternehmensgründung des Unterhaltspflichtigen
- Unterstützung außerordentliche, nach Schülerbeihilfengesetz
- Unterstützung, freiwillige durch Verwandte
- Untersuchungsgrundsatz, Amtswegigkeit des Verfahrens
- Untersuchungsgrundsatz und Beweislast
- Untersuchungsgrundsatz, grundsätzlich im Außerstreitverfahren
- unzureichendes Einkommen - anteilige Kürzung
- Urkunden - keine Vorlage - Sanktionen
- Urlaubsabfindung
- Urlaubsentschädigung
- Urlaubsgeld und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Urlaubsgeld - korrekte Berücksichtigung
- Urlaubskosten
- Urlaubskosten als Naturalunterhalt
- Urlaubsvertretungsgeld des Hausbesorgers
- Urlaubszuschüsse