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Mathematische Herleitung der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht unbedingt notwendig

Eine "mathematische Herleitung" der Unterhaltsbemessungsgrundlage ist grundsätzlich in zahlreichen Fällen hilfreich und manchmal und manchmal unumgänglich, doch ist es in einfacheren Fällen auch hinreichend, bloß auf die entsprechenden Unterlagen (zB Gehaltszettel) zu verweisen, wenn sich aus diesen die Unterhaltsbemessungsgrundlage zwangslos herleiten lässt. das umfangreiche Vorbringen des rekurswerbers, insbesondere seine Berechnungen zur Reduktion der UBGR, zeigt eindeutig, dass auch er den Beschluss verstanden hat und ihn lediglich für unrichtig hält. Dies allein macht den Beschluss aber weder nichtig noch mangelhaft.