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Entwürdigende Unterhaltsgewährung

 Wie der Oberste Gerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, muß der Naturalunterhalt vielmehr in einer Weise gewährt werden, der der Würde der Ehefrau und Mutter der Kinder entspricht.

Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Ehefrau gleichsam ständig von der Gnade des Ehemannes abhängig ist, ob er jeweils rechtzeitig Geld zur Verfügung stellt, ob er die jeweiligen Entnahmen billigen werde, oder ob er jede einzelne Ausgabe zum Gegenstand einer unzumutbaren Diskussion machen werde.