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Unterhaltsvorschüsse

Unterhaltsvorschüsse, die der UhPfl für ein anderes als das Unterhalt fordernde Kind erhält, sind aus der UBGR auszuscheiden. Sie betreffen ja keinen Anspruch des Unterhaltspflichtigen, sind sind Unterhaltsansprüche des mit diesem im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes.