Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Unterhalt steht monatlich voll zu, keine Durchschnittsrechnung

Dem Unterhaltsberechtigten muss in jedem Monat der ihm nach dem Gesetz gebührende Unterhalt zur Verfügung stehen. Es kann von ihm nicht verlangt werden, dass er seine Bedürfnisse in einem bestimmten Monat nur deshalb verringert, weil er in einem früheren Zeitraum Unterhaltsleistungen erhalten hat, die seinen Unterhaltsanspruch überstiegen haben. Etwas anderes gilt nur, wenn er aus früheren Unterhaltsleistungen noch Nutzen zieht oder Nutzen ziehen könnte.