Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Unterhaltsbedarf, Gesamtunterhaltsbedarf des volljährigen Kindes

Die Frage, in welcher Höhe der Gesamtunterhaltsbedarf eines in Eigenpflege befindlichen volljährigen Kindes anzunehmen ist, hängt davon ab, in welchen Lebensverhältnissen die Eltern leben: bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen wird überwiegend der doppelte Durchschnittsbedarf eines Kindes in der betreffenden Altersgruppe herangezogen, der bei abweichenden Lebensverhältnissen durch Zu- oder Abschläge zu korrigieren ist. Bei überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen wird in der Rechtsprechung verbreitet eine Begrenzung des Unterhaltsanspruches mit dem dreifachen Regelbedarf angenommen. Abweichungen von 2,5-fachen Regelbedarf (der "Luxusgrenze") sind aber besonders zu begründen.