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Urlaubsabfindungen, Urlaubszuschüsse, Urlabusentschädigungen

Urlaubsabfindungen sind in die UBGR zur Gänze einzubeziehen.

Urlaubszuschüsse sind in die UBGR zur Gänze einzubeziehen.

Urlabusentschädigungen sind in die UBGR zur Gänze einzubeziehen.

Eine Urlaubsablöse ist in die UBGR zur Gänze einzubeziehen.

Eine Urlaubsabfindung der Bauarbeiter Urlaubs- und Abfindungskasse für nicht konsumierten Urlaub ist in die UBGR  einzubeziehen.