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Umstände geänderte, Ausgangsbasis

Ausgangsbasis für die Beurteilung, ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, sind sowohl die nachträglich feststellbaren und für die Unterhaltsbemessung bestimmenden Umstände als auch die von den Parteien übereinstimmend vorausgesetzten oder zugrundegelegten einzelnen Unterhaltsbemessungsgrundlagen.