Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Naturalunterhalt - Verletzung (Geltendmachung Unterhalt für Vergangenheit)

Verletzung der Naturalunterhaltsverpflichtung als Voraussetzung für Geltendmachung einer Geldunterhaltsverpflichtung bei aufrechter Wohngemeinschaft.

Der Unterhaltsberechtigte, der für die Zeit einer aufrechten Wohngemeinschaft mit dem Unterhaltspflichtigen Geldunterhalt (für die Vergangenheit) geltend macht hat konkret zu behaupten und zu beweisen, welche Bedürfnisse nicht abgedeckt worden sein.