Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Neue Sachverhaltsgrundlage bewirkt geänderte Umstände

Überall dort, wo wegen der Anwendbarkeit der clausula rebus sic stantibus eine nachträgliche Sachverhaltsänderung eine Neubemessung rechtfertigt, bildet eine derartige Sachverhaltsänderung einen zulässigen Anlass für eine neue diesbezügliche Klage. Das gilt insbesondere für Unterhaltsansprüche.