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Neuer bezifferter Antrag nach rechtskräftiger Zurückweisung möglich

Die Rechtskraftwirkung der Zurückweisung eines trotz entsprechender Aufforderung ziffernmäßig nicht präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrags hindert nicht die Sachentscheidung über einen späteren, ausreichend präzisierten Unterhaltsherabsetzungsantrag für den selben Zeitraum.