Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Geänderte Umstände durch Übertritt in das Gymnasium oder in die Hauptschule

Hauptschule:

Der Übertritt in die Hauptschule bedingt wesentlich geänderte Umstände.

Anmerkung: Wurde allerdings vorher der Unterhalt schon wegen des Alterssprungs angepasst (Altergruppe 10 - 15), erfolgt keine weitere Erhöhung.