Gesellschaftsgewinne
Gesellschaftsgewinne sind in die UBGR einzubeziehen.
Anmerkung: Es ist aber zu prüfen, ob der Unterhaltspflichtige überhaupt Einfluss auf die Ausschüttung hat. Hat er gar niht die notwendige Mehrheit um die Beschlussfassung zu bestimmen, sind Gewinne die nicht ausgeschüttet werden, ncht einzubeziehen. Die Gerichte werden aber Konstruktionen, in welchen die neue Lebenspartnerin oder die neue Ehepfrau die Mehrheit hat, höchst kritisch beäugen.
- Garage
- Gärtner
- Gaskosten
- Gaskosten als Naturalunterhalt
- Gasthausverpflegungskosten
- Geänderte Umstände und Unterhaltsbemessung
- Gebäudeversicherung
- Gebühren
- Gebühren für außergerichtliche Vergleiche
- Gebühren für Vollmacht
- Geburt, Beginn des Unterhaltsanspruches mit
- Geburtstagsgeschenke
- Gefahrenzulage
- Gehaltsauskünfte
- Gehaltsauskünfte - Zeitraum
- Gehaltsnachzahlungen
- Gehaltspfändung für laufenden und rückständigen Unterhalt - Aufteilung
- Gehaltsvorschuss, -raten
- Gehör rechtliches - Verletzung
- Geldaushilfe
- Geldstrafen
- Geldunterhaltsverpflichtung - ausschließliche
- Geldunterhaltsverpflichtung - primäre Pflicht des nicht betreuenden Elternteiles
- Geldunterhaltsverpflichtung - subsidiäre des betreuuenden Elternteils
- Gemeindeabgaben
- Gemeinsame Obsorge (nach Scheidung) und Unterhalt
- Gemeinsamer Haushalt und Geldunterhaltspflicht
- Genehmigungsbedürftigkeit selbst gerichtlich protokollierter Unterhaltsvergleiche betreffend mj. Kinder
- Genossenschaftswohnung
- Gericht - Änderung des zuständigen
- Gerichtsferien
- Gerichtsgebühren im Unterhaltsverfahren
- Gerichtsgebühren und UBGR
- Gerichtskosten
- Gesamtunterhaltsbedarf
- Gesamtbetrag festzulegen, für mehrere Kinder unzulässig
- Geschäftsschulden
- Geschenke an das Kind
- Geschlechtsumwandlung (Aufwendungen und Unterhaltsbemessungsgrundlage)
- Geschützte Werkstätte, Eigeneinkommen in
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Gesellschaftliche Stellung der Eltern
- Gesellschaftsanteile - Erlös aus Veräußerung kein Einkommen
- Gesellschaftsgewinne
- Gesetzliche Grundlage für den Kindesunterhalt
- Gesetzesänderung als wesentliche Umstandsänderung
- GesmbH, Einmann-
- gesundheitsbedingter Mehraufwand
- Gesundheitsversicherung
- Gewerkschaftsbeitrag
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Gewinnanteile
- Gewinnausschüttungen
- Gewinne, nicht entnommene - Rücklagen für
- Gewinnfreibetrag
- Gewinnrücklage
- Gewinnthesaurierungen
- Giftzulage
- GIS Gebühren, Befreiung
- GIS-Gebühren
- Gläubiger des Unterhaltsanspruchs
- Gleichbehandlung der Kinder (aus verschiedenen Beziehungen)
- Gleichheitsgrundsatz zwischen Kind und Unterhaltspflichtigem
- Globalbemessung, nicht mathematische Berechnung des Unterhalts
- GmbH Ausschüttungen
- GmbH, Einmann-GmbH
- GmbH-Gesellschafter und Privatentnahmen
- Grabpflegekosten
- Grabstein
- Gratifikationen
- Großeltern, Leistungen der
- Großeltern, Unterhaltspflicht der
- Großeltern, Unterhaltspflicht der - Familienbeihilfe eines Elternteils
- Großeltern haften nicht für Unterhaltsrückstände des Vaters
- Großjährigkeit und Unterhaltsanspruch
- Grundausbildung, berufliche und Unterhaltsanspruch
- Grunderwerbssteuer
- Grundsteuer
- Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Grundversorgungsgesetze der Länder
- Grundversorgungsgesetze, Leistungen aufgrund
- Gutachtenserörterung - Tragung der Kosten für
- Gutgläubiger Verbrauch
- Gutgläubiger Verbrauch, keiner durch Unterhaltsschuldner
- Gutgläubiger Verbrauch und Unterhaltsherabsetzungsverfahren
- Gymnasium, Übertritt in das - geänderte Umstände