Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Gutgläubiger Verbrauch und Unterhaltsherabsetzungsverfahren

Im Unterhaltsherabsetzungsverfahren für die Vergangenheit spielt die Frage ob der Unterhalt allfällig bereits gutgläubig verbraucht wurde keine Rolle und steht daher einer Herabsetzung nicht entgegen.

Die Frage spielt nur im Rückforderungsverfahren eine Rolle.