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Bemessung, nicht Berechnung des Unterhalts

Die Judikatur betont immer wieder, dass der Unterhaltsanspruch zu bemessen, aber nicht zu berechnen sei .

Anmerkung: Die Praxis zeigt ein gänzlich anderes Bild. Tatsächlich wird peinlichst genau, auf Cent Beträge berechnet, allenfalls noch gerundet.  Das Argument dient eher den Rechtsmittelgerichten Rechtsmittel abzuschmettern und nicht im Kleinstbereich herumargumentieren zu müssen.