Unterhaltsreduktion durch überdurchschnittliches Besuchsrecht?
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz, dass ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen kann. Dabei ist nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen der Mutter auszugehen.
Dafür nicht geeignet sind Besuchsrechte von:
- alle 14 Tage ein Wochenende
- drei Wochen im Sommer
- vier Wochen im Sommer
Eine Kürzung von 10% pro zusätzlichem wöchentlichen Besuchstag (der über das übliche Besuchsrecht hinausgeht) wird vom OGH gebilligt.
Bei dem rechnerischen Ansatz, pro zusätzlichem Besuchstag des Geldunterhaltspflichtigen (bei unterhaltsneutralen Tagen) zehn Prozent der Unterhaltsleistung abzuziehen, kann es sich nur um eine generalisierende Betrachtungsweise handeln, die tendenziell wohl eher die Untergrenze signalisieren wird, mit der auf zusätzliche Belastungen jenes geldunterhaltspflichtigen Elternteils Bedacht genommen wird, zu dem mehr als im üblichen Ausmaß Kontakt besteht. Je mehr sich die Situation allerdings einer gemeinsamen gleichwertigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern annähert, umso weniger wird ein 10 %‑Abzug pro zusätzlichem Besuchtstag bei unterhaltsneutralen Tagen den wechselseitigen Leistungen entsprechen, nicht zuletzt, weil echte Betreuung in zwei Haushalten zu einer gewissen Steuerung des Gesamtaufwands wegen doppelt notwendiger Versorgungsstruktur führt. Unterhaltsentscheidungen sind grundsätzlich Ermessensentscheidungen, weshalb es problematisch ist, allgemein verbindliche, gleichsam rechenformelmäßige Prozentsätze für Abschläge für übermäßige Betreuungsleistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils festzulegen.
Hier: Zusätzliche Differenzierungen nach Betreuung während der normalen Schulzeit und der schulfreien Zeit; Zuspruch eines gerundeten Pauschalbetrags.
Verfahrensrechtliches:
Ein höherer als der im erstinstanzlichen Verfahren begehrte Abzug für überdurchschnittliche Betreuungsleistungen (Unterhaltsherabsetzung) kommt nicht in Betracht. Dabei handelt es sich um eine inhaltliche quantitative Konkretisierung des Begehrens, die den Verfahrensgegenstand begrenzt.
Bei Beurteilung der inhaltlichen Festlegung eines Begehrens über einen disponierbaren Anspruch sind unterschiedliche, die Höhe des Anspruchs bestimmende Umstände jeweils gesondert zu betrachten.
- BAFÖG - Rückzahlungen
- Bankgeheimnis
- Barvermögen fiktives
- Barzahlung von Unterhalt
- Batteriepauschale
- Bauarbeiter-Urlaubskasse, Zahlungen der
- Bauherrenmodell, Verluste aus
- Bauleiterzulage
- Bauspardarlehen
- Bausparverträge, Zahlungen für
- Bausparverträge, Zahlungen für - kein Naturalunterhalt
- Bauzulage
- Beamtenversicherung
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung und eigene Unterhaltsansprüche
- Bedienerin
- Beendigung eines Pflegschaftsverfahrens
- Befangenheit von Rechtspflegern / Richtern
- Befruchtung künstliche, fehlerhafte Zustimmung, Unterhaltspflicht
- Begabtenstipendium
- Beginn des Unterhaltsanspruches mit der Geburt
- Begräbniskosten (Begräbnis Kind)
- Begräbniskosten und UBGR
- Behandlungsbeiträge (z.B. nach B-KUVG)
- Behauptungs- und Beweislast
- Beheizungskosten
- Behinderungsbedingter Sachaufwand
- Beihilfen nach AMFG
- Beihilfen nach Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz
- Behindertenwerkstätte, Taschengeld von
- Behinderung und PKW-Kosten
- Beitragsrechner Sozialversicherung
- Bekleidungskosten
- Bekleidung - kein Naturalunterhalt
- Belastbarkeitsgrenze für Unterhaltspflichtigen
- Belastungen
- Belastungen, außergewöhnliche
- Belastungen aus der Ehe
- Belastungen aus früherer Erwerbstätigkeit
- Belastungen und Wissen um Unterhaltsverpflichtung
- Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Unterhaltsberechtigten - Aufwendungen für Haus mit
- Belastungsgrenze - Aufenthalt UhPfl im Ausland
- Belastungsgrenze für Unterhaltspflichtigen
- Belastungsgrenze für Unterhaltspflichtigen - einkommensab
- Belastungskontrollrechnung
- Belastungszulage
- Beleuchtungspauschale
- Belohnungen
- Bemessung, nicht Berechnung des Unterhalts
- Bemessung nur mit Regelbedarf
- Bemessungsgrundlage
- Bemessungsgrundlage - Selbständige
- Beobachtungszeitraum - Einkommen
- Berechnung der unpfändbaren Freibeträge
- Berechtigte mehrere - Mischunterhalt für
- Bereicherungsansprüche von Ehegatten
- Bereitschaftsdienstzulage
- Berufliche Stellung der Eltern
- Berufsausbildung, abgeschlossene
- Berufsausbildung, gescheiterte
- Berufsausbildungskosten
- Mehrstufige Berufsausbildung
- Berufsausbildung - Wechsel
- Berufsausbildung, weitere - des Kindes
- Berufsausbildung, weiterführende
- Berufsausbildung, nicht zielstrebig - Einzelfallentscheidung
- Berufsausbildung, zweite
- Berufsausübung, unterlassene
- berufsbegleitende Ausbildung
- Berufsfortbildungskosten
- Berufskleidung
- Berufsreifeprüfung
- Berufsschutz, keiner im Unterhaltsrecht
- Berufsunfähigkeitspension
- Berufsverbände, Beiträge für
- Berufsversuch des Kindes
- Berufswahl, freie des Unterhaltspflichtigen
- Berufswechsel des Kindes
- Berufswechsel und Unterhaltspflicht
- Beschädigtenrente nach dem HVG
- Beschäftigungssuche des Unterhaltsberechtigten
- Beschluss - einvernehmlicher
- Beschlussfassung für rückständigen Unterhalt
- Bestechungsgeld und UBGR
- Besuchsbegleitung, Kosten und UBGR
- Besuchsrecht, kein Vorrang vor Geldunterhaltspflicht
- Besuchsrechtskosten und Unterhaltspflicht
- Besuchsrecht, Nichtausübung - keine Erhöhung der UBGR
- Besuchsrecht umfangreiches - Unterhaltsreduktion ?
- Besuchsrecht Umfang, Änderung des - wesentliche Umstandsä
- Besuchsrecht, unterdurchschnitt. und Unterhaltserhöhung
- Besuchsrecht, Unterhaltsanspruch unabhängig vom
- Besuchsrecht, Verweigerung
- Besuchsrecht, Zuwendung während des
- Besuchsrecht, Kosten während des Besuchsrechts
- Besuchsrecht, Kosten zur Ausübung; zb Fahrtkosten
- Betreuender Elternteil - keine Geldunterhaltspflicht
- Betreuung
- Betreuung, annähernd gleichteilige und Unterhaltsanspruch
- Betreuung durch beide Eltern bei Haushaltsgemeinschaft
- Betreuung, interimistische / vorübergehende
- Betreuung mangelhafte und Unterhaltsanspruch
- Betreuung, tatsächliche relevant
- Betreuung, überdurchschnittliche
- Betreuungsanspruch (auch) volljähriger Kinder
- Betreuungsänderung - geänderte Umstände
- Betreuungsbedarf überdurchschnittlicher
- Betreuungsbedarf überdurchschnittlicher - Unterhaltsreduktion Revisibilität
- Betreuungsleistung, Entfall und Unterhalt
- Betreuungsleistungen sind grundsätzlich kein geldwerter Naturalunterhalt
- Betreuungs- und Naturalunterhaltsleistungen, gleichwertige der Eltern
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell - Behauptungs- und Beweislast
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell - Besserverdiener erhält die FBH
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell und Familienbeihilfe
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell und Familienbonus Plus
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell - Zeitermittlung
- Betreuungsrechtl. Unterhaltsmodell - Naturalleistungen
- Betreuungsrechtl. Unterhaltsmodell - Kriterium für Unterhaltsminderung
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, Wechsel zum
- Betriebliche Vorsorgekasse
- Betriebsausgaben
- Betriebsausgaben, reale
- Betriebseinrichtungen
- Betriebskosten als Naturalunterhalt
- Betriebskosten der privaten Wohnung
- Betriebskosten einer Liegenschaft
- Betriebskredit
- Betriebspension
- Betriebsratsumlage
- Betriebssonderzulage
- Bettengeld
- Beweisaufnahmen außerhalb einer Verhandlung
- Beweisaufwand, unangemessen hoher
- Beweislast
- Beweisverfahren
- Bewertung von Unterhaltsansprüchen
- Beweiswürdigung, freie
- Bewirtungsspesen
- Bezugsumwandlung
- Bezugsvorschuss
- Bilanzen als UBGR
- Bilanzgeld
- Bildschirmbrille
- Bildungskarenz und Anspannung
- Bildungszulage
- Bindungswirkung und Umfang der Rechtskraft im Unterhaltsverfahren betreffend mj. Kinder
- Bindungswirkung Vorbeschluss - Zeitpunkt
- Blindenbeihilfe
- Blutspenden
- Boiler - Reparaturkosten
- Bona familia
- Bonuszahlungen
- Brillenkosten
- Bringschuld, Unterhalt ist
- Bruchteilstitel - ausländische, Anpassung im Ex.verfahren
- Bücherpauschale
- Bundesheer und Selbsterhaltungsfähigkeit
- Bundesheer, Ableistung durch Unterhaltspflichtigen
- Bürgschaftsschulden