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Begräbniskosten (Begräbnis Kind)

Zum Unterhalt eines Kindes sind beide Eltern verpflichtet (§ 140 ABGB). Sie haben die Begräbniskosten grundsätzlich je zur Hälfte zu tragen, auch wenn ein Elternteil dem Kind zu dessen Lebzeiten Unterhalt dadurch gewährt hat, dass er es in seinem Haushalt betreut hat, während der andere Elternteil geldunterhaltspflichtig war.