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Reale Betriebsausgaben

Als „reale" Betriebsausgabe ist insbesondere ein Aufwand für die Anschaffung oder Herstellungen von Wirtschaftsgütern anzusehen, soweit er wegen der damit verbundenen Ermöglichung weiterer Einkünfte (auch) im Interesse des Unterhaltsberechtigten liegt und nicht von vornherein unangemessen hoch ist.