Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Betreuung

Zur Betreuung des Kindes im Sinne des § 140 ABGB zählen Zubereitung der Nahrung, Instandhaltung und Reinigung der Kleidung und Wäsche, die Pflege im Krankheitsfall, die Besorgung des Haushalts.