Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Kosten der Besuchsbegleitung und UBGR

Wenn sich der Vater in einem Vergleich gegenüber der Mutter verpflichtet hat, die Kosten der Besuchsbegleitung (allein) zu tragen, dann hat das Gericht bei seiner Entscheidung im Unterhaltsstreit der Eltern Rechnung zu tragen. Kürzte man nämlich bei dieser Sachlage durch richterliche Entscheidung die Unterhaltsbemessungsgrundlage um die genannten Kosten, wäre damit das inter partes im Vergleich erzielte Ergebnis unterlaufen.