Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell und Anspannung?

Nach Ansicht des LG für ZRS Wien ist eine Anspanunng beim betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell gegen den schlechter verdienenden Elternteil nicht vorzunehmen. Nach Ansicht des Rekursgerichts ist eine Anspannung bei der Frage, ob ein Restgeldunterhaltsanspruch bei gleichteiliger Betreuung besteht, nicht vorzunehmen. Grundsätzlich decken die Eltern bei gleichteiliger Betreuung den Bedarf des Kindes im Wege der Betreuung jeweils zur Gänze durch die Gewährung von Naturalunterhaltabkommen, solange die Eltern ungefähr gleich viel verdienen. Punkt. Nur bei einem deutlichen Einkommensunterschied verbleibt für das Kind ein Restgeldunterhaltsanspruch, damit es auch beim weniger verdienenden Elternteil am höheren Einkommen- und Lebensstandard des besser Verdienenden teilhaben kann. Wollte man nunmehr den weniger verdienenden Elternteil auf ein höheres Einkommen ansparen., würde dies zu einer Schlechterstellung des Kindes führen.Gegen den Elternteil, der weniger verdient, hat das Kind keinesfalls einen Restgeldunterhaltsanspruch. Wenn keine Geldunterhaltspflicht vorliegt, kann daher auch keine Anspannung auf ein erzielbares kommen, jedoch tatsächlich nicht erzieltes Einkommen erfolgen, zumal es sich um einen Anspruch des Kindes gegen den deutlich besser verdienenden Elternteil handelt.