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Mischunterhalt für mehrere Berechtigte

Erbringt der Unterhaltspflichtige für mehrere gemeinsam lebende mehrere Unterhaltsberechtigte Geld- oder Naturalleistungen, so sind diese Leistungen in der Regel nach Kopfteilen anzurechnen. Wer einen anderen Aufteilungsschlüssel für den "Mischunterhalt" anstrebt, muss die dafür erforderliche Sachgrundlage behaupten und beweisen .

Schon im Hinblick auf das unterschiedliche Lebensalter der Unterhaltsberechtigten kann nicht von vornherein von gleichen Kopfteilen aller Wohnungsbenützer ausgegangen werden.

Erbringt der Unterhaltspflichtige für mehrere gemeinsam lebende mehrere Unterhaltsberechtigte Geld- oder Naturalleistungen, so sind diese Leistungen in der Regel nach Kopfteilen anzurechnen, zum Beispiel Wohnungskosten.